300 Meter in die Tiefe gestürzt: Wanderer (30) stirbt am Berg

(Les Plans-sur-Bex VD). Am Sonntag, 11. Oktober 2026, wurde die Waadtländer Polizeieinsatzzentrale (CVP) am frühen Nachmittag darüber informiert, dass ein Mann bei Les Plans-sur-Bex in der Nähe des Gipfels der Dent Rouge abgestürzt war.

Die rasch eingetroffenen Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Ermittlungen zur Klärung der Umstände dauern an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag, 11. Oktober 2026, gegen 13.20 Uhr
  • Ort: Nähe des Gipfels der Dent Rouge, Les Plans-sur-Bex, Gemeinde Bex
  • Unglück: Wanderer stürzte rund 300 Meter in die Tiefe
  • Opfer: 30-jähriger französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Waadtländer Chablais
  • Wandergruppe: Drei Personen, am Morgen gemeinsam aufgebrochen
  • Weitere Wanderer: Zwei Begleiter erreichten Les Plans-sur-Bex selbstständig
  • Rettung: Rega-Helikopter und zwei Spezialisten für Helikopterrettungen
  • Ermittlungen: Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung
  • Unfallursache: Noch ungeklärt

30-jähriger Wanderer stürzt rund 300 Meter ab

Am Sonntag, 11. Oktober 2026, gegen 13.20 Uhr, rückte ein Helikopter der Rega aus, unterstützt von Spezialisten für Helikopterrettungen (SSH), um eine Person zu bergen, die in der Nähe des Gipfels der Dent Rouge beim Weiler Les Plans-sur-Bex in der Gemeinde Bex rund 300 Meter in die Tiefe gestürzt war.

Vor Ort konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 30-jährigen französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Waadtländer Chablais.

Zwei Begleiter konnten selbstständig absteigen

Der Mann gehörte zu einer Gruppe von drei Wanderern, die am Morgen aufgebrochen waren. Die beiden anderen Personen konnten Les Plans-sur-Bex aus eigener Kraft erreichen.

Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung

Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Der diensthabende Staatsanwalt eröffnete eine Strafuntersuchung.

Die Ermittlungen zur Klärung der Umstände und Ursachen des Absturzes werden von den für Bergunfälle zuständigen gerichtspolizeilichen Einsatzkräften der Waadtländer Gendarmerie geführt.

Rega und Bergrettung im Einsatz

Dieser Unfall in schwierigem Gelände erforderte den Einsatz eines Rega-Helikopters, zweier Spezialisten für Helikopterrettungen (SSH) der Rettungskolonne Villars-sur-Ollon sowie der für Bergunfälle zuständigen gerichtspolizeilichen Einsatzkräfte der Waadtländer Gendarmerie.


Polizei.news informiert

🏔️ Tödlicher Absturz beim Wandern – warum alpines Gelände besondere Vorsicht verlangt

Ein Absturz in steilem Berggelände kann selbst bei einer kurzen Wanderung lebensgefährliche Folgen haben. Besonders in Gipfelnähe können ausgesetzte Wegabschnitte, loses Gestein, steile Grasflanken und wechselnde Wetterbedingungen hohe Anforderungen an die Trittsicherheit stellen.

1. Schwierigkeit einer Wanderung richtig einschätzen: Nicht jeder markierte Bergweg ist einfach begehbar. Weiss-rot-weiss markierte Bergwanderwege können steile, schmale oder ausgesetzte Abschnitte enthalten. Sie setzen Trittsicherheit, ausreichende Kondition und teilweise Schwindelfreiheit voraus. Weiss-blau-weiss markierte Alpinwanderwege stellen noch höhere Anforderungen.

2. Vorsicht bei Nässe und losem Untergrund: Feuchte Steine, Geröll und nasse Grasflächen können die Rutschgefahr erheblich erhöhen. Geeignete Wanderschuhe mit gutem Profil unterstützen die Trittsicherheit. In ausgesetztem Gelände sollte jeder Schritt bewusst gesetzt werden. Bei unsicheren Verhältnissen ist Umkehren häufig die sicherere Entscheidung.

3. Touren sorgfältig vorbereiten: Vor einer Bergwanderung sollten Route, Höhenunterschiede, Wegkategorie, Wetterprognose und Tageslichtdauer geprüft werden. Gerade im Herbst können kurze Tage und rasch wechselnde Bedingungen eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Genügend Zeitreserven sind deshalb besonders wichtig.

4. Gemeinsam unterwegs bleiben: Bei Gruppenwanderungen sollte sich das Tempo nach der langsamsten beziehungsweise am wenigsten erfahrenen Person richten. Regelmässige Absprachen helfen, Überforderung rechtzeitig zu erkennen. Schwierige Passagen sollten nicht unter Zeitdruck begangen werden.

5. Bei einem Bergunfall sofort Hilfe alarmieren: In der Schweiz ist die Rega über die Notrufnummer 1414 erreichbar. Alternativ kann der internationale Notruf 112 gewählt werden. Bei der Alarmierung helfen möglichst genaue Standortangaben, beispielsweise GPS-Koordinaten, die ungefähre Höhe und eine Beschreibung des Geländes.

6. Eigenschutz bei Rettungsversuchen: Nach einem Absturz dürfen sich Begleitpersonen nicht selbst in gefährliches Gelände begeben, um die verunfallte Person zu erreichen. Besonders bei steilen Felsflanken oder absturzgefährdeten Stellen sollten professionelle Bergrettungskräfte aufgeboten werden. Wer helfen kann, ohne sich selbst zu gefährden, sollte den Anweisungen der Rettungsleitstelle folgen.

Wichtig: Weshalb der 30-jährige Wanderer bei der Dent Rouge abstürzte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ob Witterung, Wegverhältnisse oder andere Umstände eine Rolle spielten, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Die Sicherheitshinweise dienen ausschliesslich der allgemeinen Prävention.


 

Quelle: Kantonspolizei Waadt / Polizei.news
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