Assens VD: Raserdelikt - 24-Jähriger mit 180 km/h statt 80 km/h erwischt

Am frühen Samstagabend, den 5. August 2023, wurde ein Autofahrer auf der Route d’Echallens in Assens mit 180 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt.

Dem Fahrer, einem 24-jährigen Schweizer, wurde der Führerschein entzogen. Die Kantonspolizei Waadt erinnert die Verkehrsteilnehmer daran, dass nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit Todesopfern ist.

Am Samstag, den 5. August 2023, gegen 19:00 Uhr, stellte ein Radaroperator der Kantonspolizei bei einer Kontrolle ohne Auffangstation die überhöhte Geschwindigkeit eines Autofahrers auf der Route d’Echallens in Assens fest. Der Fahrer, ein Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kanton Waadt, fuhr mit seinem Auto 180 km/h (175 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge) statt der an dieser Stelle erlaubten 80 km/h. Die Polizei stellte fest, dass der Fahrer die Geschwindigkeit nicht einhalten konnte.

Der Fahrer wurde telefonisch kontaktiert und wenig später von einer Gendarmerie-Patrouille angehalten. Er wurde ins Centre de la Blécherette gebracht, wo er in Anwesenheit eines Anwalts angehört wurde. Ihm wurde der Führerschein abgenommen. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und die diensthabende Staatsanwältin leitete ein Strafverfahren ein. Sein Fahrzeug wurde nicht beschlagnahmt.

Die Kantonspolizei Waadt erinnert daran, dass unangepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle ist, die jedes Jahr Todesopfer fordern. Die Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten und die Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anzupassen, um Unfälle und die Gefährdung anderer zu vermeiden.

Gemäss den «via sicura»-Bestimmungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, liegt ein Raserdelikt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde :

  • um mindestens 40 km/h auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ;
  • um mindestens 50 km/h auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ;
  • um mindestens 60 km/h auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ;
  • mindestens 80 km/h auf Strecken, auf denen die Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h liegt.

Raserei wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren bestraft.

 

Quelle: Kapo Waadt
Titelbild: Symbolbild (© )

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