Waadt VD: Bodycams für Polizei werden Standard – Gesetzesanpassung geplant
Körperkameras gehören im Kanton Waadt mittlerweile zur Standardausrüstung der Polizei.
Der Staatsrat hat den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Polizeigesetzes (LPol) gebilligt, der den Einsatz dieser neuen Geräte regelt.
Dies soll die Transparenz und Sicherheit aller an Polizeieinsätzen Beteiligten erhöhen, Gewalt verhindern, die Nachvollziehbarkeit von Ereignissen gewährleisten und die Transparenz polizeilichen Handelns zum Wohle der Öffentlichkeit und der Beamten fördern.
Die Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras auf alle Polizeikräfte im Kanton Waadt unterstreicht das Engagement des Staatsrats für mehr Transparenz, Vertrauen und Sicherheit bei Polizeieinsätzen. Dieses System trägt dazu bei, Übergriffe und Gewalt bei Einsätzen zu verhindern, liefert objektive und vor Gericht nicht verwertbare Aufnahmen und stärkt die Rechenschaftspflicht, Legitimität und Glaubwürdigkeit polizeilichen Handelns – im Interesse der Beamten und der Öffentlichkeit.
Aufgrund der positiven Ergebnisse des Pilotprojekts 2019/2020 der Kantonspolizei Waadt und der Stadtpolizei Lausanne hat der Staatsrat den Entwurf zur Änderung des Kantonspolizeigesetzes (LPol) gebilligt. Dieser sieht unter anderem den Einsatz von Körperkameras durch die Polizeikräfte des Waadtländers vor. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Grossen Rat bildet dieser Änderungsentwurf eine solide Rechtsgrundlage für die geplante Einführung von Körperkameras innerhalb der Polizeiorganisation des Waadtländers (OPV) im Sommer 2024.
Ziel ist es, allen Polizeibehörden im Kanton Waadt die Möglichkeit zu geben, ihre Beamten mit Körperkameras auszustatten. Dabei soll ein einheitliches Modell für den gesamten Kanton zum Einsatz kommen. Dies beinhaltet auch die Standardisierung der Abläufe und die Schulung der Polizeibeamten, um eine einheitliche Qualität im Umgang mit dieser Technologie zu gewährleisten. Jede Polizeibehörde kann jedoch weiterhin selbst über den Umfang des Einsatzes entscheiden.
Für die Kantonspolizei Waadt besteht das anfängliche Ziel darin, jedes Zweierteam der mobilen Gendarmerie mit mindestens einer Körperkamera auszustatten. Langfristig ist eine schrittweise Einführung geplant, um alle Einsatzkräfte im Aussendienst auszustatten.
Deeskalationseffekte
Das im Juli 2019 gestartete Pilotprojekt 2019/2020 ermöglichte 16 kantonalen und Lausanner Polizeibeamten, den Einsatz von Körperkameras im Dienst zu testen. Die anschliessende Evaluation durch das ColLaboratoire, eine kollaborative und partizipative Aktionsforschungseinheit der Universität Lausanne, bestätigte den Mehrwert der Körperkameras, insbesondere ihre Fähigkeit, Konfliktsituationen durch die Abschreckung bedrohlichen Verhaltens aller Beteiligten zu deeskalieren. Die Evaluation zeigte zudem, dass allein die Nutzung des Geräts das Sicherheitsgefühl erhöhte und Reflexion und Dialog förderte – sowohl innerhalb des Berufsstandes als auch im Umgang mit Festgenommenen.
Der vorgeschlagene Änderungsantrag zum LPol sieht vor, dass Aufnahmen maximal 150 Tage lang aufbewahrt werden, sofern kein Gericht etwas anderes anordnet. Der Zugriff auf die Aufnahmen wird streng kontrolliert und ist auf die zuständigen Behörden beschränkt.
Quelle: Kanton Waadt
Bildquelle: Kanton Waadt
